Rechtsschutz

Soweit gesetzlich zulässig, vertreten wir die Interessen der Arbeitgeber gegenüber:

  • Behörden, wie z.B. Gewerbeaufsichtsämtern
  • Arbeitnehmern
  • Betriebsräten
  • Gewerkschaften
  • Integrationsämtern für Schwerbehinderte
  • der Agentur für Arbeit

Und wir gehen für die Arbeitgeber vor die deutschen Gerichte, wie:

  • Arbeitsgerichte
  • Landesarbeitsgerichte
  • Sozialgerichte
  • Landessozialgerichte
  • Bundessozialgericht
  • Verwaltungsgerichte
  • Oberverwaltungsgerichte