

Soweit gesetzlich zulässig, vertreten wir die Interessen der Arbeitgeber gegenüber:
Und wir gehen für die Arbeitgeber vor die deutschen Gerichte, wie:
Die Prozessvertretung dient zur Rechtsfortbildung im Sinne der Arbeitgeberschaft und zur Wahrung ihrer Interessen als gesellschaftlich relevante Gruppe. Die tägliche Praxis im Rechtsleben unserer Mitglieder und die ständige Bewährung vor den Gerichten geben den Juristinnen und Juristen unseres Verbandes einen bedeutenden Wissens- und Erfahrungsvorsprung. Diesen Kompetenzvorrat können Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen ständig anzapfen und daran partizipieren.