

Auch als Mitglied im AGV Mitte können Sie frei entscheiden, ob Sie Tarifverträge anwenden möchten oder nicht. Das garantieren wir Ihnen rechtlich und praktisch.
Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes lautet:
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
§9 (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Das heißt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
Jeder darf frei von staatlichem Zwang entscheiden, ob er sich einer Tarifvertragspartei (Tarifverband oder Gewerkschaft) anschließen und unterwerfen möchte (positive Koalitionsfreiheit) oder eben nicht (negative Koalitionsfreiheit).
Durch unsere rechtliche und praktische Kompetenz ist sichergestellt, dass sich die Unternehmen objektiv über die Vorteile und Nachteile einer Tarifbindung unterrichten lassen können. Bei der Gestaltung gewünschter Änderungen (z.B. von der Tarifbindung zur Tariffreiheit oder umgekehrt) können die Betriebe darauf vertrauen, dass wir sie sachkundig und innovativ unterstützen.
Mit uns steht Ihnen ein starker, erfahrener Partner zur Seite, der mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag speziell für Ihr Unternehmen sach- und fachgerecht Haustarifverträge abschließt, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Haustarifverträge sind für jedes Unternehmen jeder Branche rechtlich zulässig.