Rechtsschutz.

Soweit gesetzlich zulässig, vertreten wir die Interessen der Arbeitgeber gegenüber Behörden, wie z. B. Gewerbeaufsichtsämtern, Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften, Integrationsämtern für Schwerbehinderte, der Agentur für Arbeit.

Die spezialisierten Rechtsanwälte vertreten die Mitgliedsunternehmen vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten und übernehmen dabei sämtliche anfallende Korrespondenzen. Gleiches gilt bei Beschlussverfahren mit Betriebsräten und in Einigungsstellen. Die Vertretung erfolgt bundesweit in allen Instanzen und ist mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Die Prozessvertretung dient zur Rechtsfortbildung im Sinne der Arbeitgeberschaft und zur Wahrung ihrer Interessen als gesellschaftlich relevante Gruppe. Die tägliche Praxis im Rechtsleben unserer Mitglieder und die ständige Bewährung vor den Gerichten geben den Rechtsanwälten unseres Verbandes einen entscheidenden Wissens- und Erfahrungsvorsprung. Auf diesen Kompetenzvorrat können Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen ständig zurückgreifen und daran partizipieren.