Unsere Syndikusrechtsanwälte haben heute an der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes in Göttingen teilgenommen. Der Austausch mit Fachkollegen im Arbeitsrecht ist in dem stark durch Rechtssprechungsrecht geprägten Rechtsgebiet unerlässlich.

So beschäftigen wir uns heute mit der Frage, ob die Verwertung rechtswidrig erhobener Daten, die eine vorsätzliche Straftat eines Arbeitnehmers zeigen, die Kündigung dieses Arbeitnehmers erlaubt ist. Referiert hat VRiBaG Prof. Dr. Ulrich Koch, dessen Senat im letzten Jahr die richtungsweisende „VW-Entscheidung“ zu dieser Frage hervorgebracht hat.

Ein spannender Abend mit gutem fachlich und persönlichen Austausch.